Integrationskurse für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen

Die Bildungsakademie für Integration und soziale Teilhabe (B.I.S.T.) hat es sich in Kooperation mit dem niedersächsischen Blinden- und Sehbehindertenverband (BVN) zur Aufgabe gemacht, ein spezielles Angebot für sehgeschädigte Flüchtlinge anzubieten.

Dieses spezielle Angebot ist das Einzige seiner Art in Niedersachsen und hat darüber hinaus Bedeutung auch für andere Bundesländer, die davon profitieren können.  Auch andere norddeutsche Länder wie Schleswig – Holstein, Mecklenburg – Vorpommern oder Bremen können von diesem Angebot profitieren.

Da viele sehgeschädigte Migranten in ihrer Mobilität, aufgrund fehlender Orientierung und einer fehlenden sprachlichen Ausdrucksfähigkeit , stark eingeschränkt sind und schon eine lange beschwerliche und oft traumatisierende Flucht hinter sich haben, ist es sinnvoll, ein solches Angebot möglichst aufenthaltsortsnah oder verknüpft mit einem Wohnangebot für sehgeschädigte Flüchtlinge vorzuhalten.

Das Bildungsangebot der B.I.S.T. richtet sich an alle Menschen mit Sehschädigungen.

Hierzu gehören:

1. sehbehinderte Menschen

2. hochgradig sehbehinderte Menschen

3. blinde Menschen

Die Art der Seheinschränkung hat Konsequenzen auf die didaktisch – methodischen Vermittlungsprozesse der deutschen Sprache.

Hierbei ist es notwendig, blinden- und sehgeschädigtenpädagogische Grundprinzipien anzuwenden. Dies gilt für den einzelnen Unterricht mit sehgeschädigten Menschen aber auch für die Herstellung von Lehr- und Lernmitteln.

Alle vorhandenen Lehrwerke zum Erlernen von Deutsch als Zweitsprache sind für sehende Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer konzipiert. Diese Lehrmittel sind überwiegend graphisch animiert und somit für sehgeschädigte Teilnehmerinnen und  Teilnehmer nur bedingt nutzbar. Dies gilt sowohl für Lehrwerke, Arbeitskopien und auch für digitale Medien. Dadurch ist keine Barrierefreiheit gewährleistet und dies ersachwert sehgeschädigten Menschen ein Erlernen von Deutsch als Zweitsprache.

Hier setzt die Arbeit der B.I.S.T. an, die in der Lage ist, auf Grundlage einer blinden- und sehgeschädigtenpädagogischen Methodik und Didaktik sehgeschädigten Teilnehmern*innen die deutsche Sprache adäquat zu vermitteln. Ebenso versorgt die B.I.S.T. ihre Kursteilnehmer*innen mit den notwendigen Hilfsmitteln (Braillezeilen, Lesegeräten etc.). Außerdem sieht sich die Firma B.I.S.T. befähigt, die Lehr- und Lernmitteln in sehgeschädigtengerechter Form zu adaptieren. Dies erfordert einen enormen zeitlichen Auffand, der in einer Gesamtkonzeption eines Angebotes für sehgeschädigte Menschen berücksichtigt werden muss.

Dies darf aber kein Hinderungsgrund bei der Vermittlung der deutschen Sprache sein, denn der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Teilhabe behinderten Menschen an der Gesellschaft muss universell Rechnung getragen werden.

Die Bildungsakademie B.I.S.T. in Kooperation mit dem BVN und durch Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht es als Bildungsträger als ihre gesamtgesellschaftliche Pflicht an, blinden, hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Flüchtlingen effektiv Deutsch als Zweitsprache zu vermitteln und somit einen wichtigen Beitrag für die Teilhabe und Integration dieser Personengruppen in unsere Gesellschaft zu leisten.

© B.I.S.T.