Allgemeine Integrationskurse

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs im Umfang von 600 Stunden und einem Modul Orientierungskurs im Umfang von 100 Stunden. Integrationskurse enden mit dem „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ A2-B1) und dem Test „Leben in Deutschland“ /LiD) und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Im Sprachkurs lernen Sie die Grundlagen der deutschen Sprache kennen:
Sie erlernen den notwendigen Wortschatz, um sich in Wort und Schrift verständigen zu können.
Weiterhin erwerben Sie die Sprachkompetenz, um alltägliche Probleme selbständig zu lösen.
Ebenso erreichen Sie das Sprachniveau, um eine Ausbildung zu machen oder eine Berufstätigkeit aufzunehmen.
Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über:

  • Die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
  • Rechte und Pflichten in Deutschland
  • Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ ab.

Unsere Kurse finden vormittags und nachmittags von Montag bis Freitag statt.
Um sich für einen Integrationskurs anzumelden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wir machen mit Ihnen einen Einstufungstest, damit wir Sie in einem passenden Kurs anmelden können.

Für die Anmeldung zu einem Integrationskurs kommen Sie bitte persönlich in unser Büro.

Gemeinsam besprechen wir, welche Unterlagen erforderlich sind.

Falls vorhanden, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit:

  • Die Original-Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs. Diese wird durch die Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder das Jobcenter ausgestellt.
  • Den Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II-Bezug  (ALG II-Bescheid, Jobcenter) oder den Bescheid über den Bezug von Sozialhilfe, um einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen zu können.
  • Die Meldebescheinigung der Gemeinde zum Abgleich Ihrer Adresse.