Angebot für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen

Spezielles Angebot von Sprachkursen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen

Besondere Angebote für Menschen mit Sehschädigungen

II. Praktische Umsetzung von Sprachkursen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Basierend auf den Vorüberlegungen der Bildungsakademie für Integration und soziale Teilhabe (B.I.S.T.) erläutern wir hier Möglichkeiten der konkreten Umsetzung von Sprachkursen für die o. g. Personengruppen.

Orientierung und Mobilität (O&M)

Je nach Kostenträger ist es wünschenswert, dass die sehgeschädigten Migranten*innen, die die Angebote der B.I.S.T. nutzen, bereits vor Kursbeginn Einheiten im Bereich des Orientierungs- und Mobilitätstrainings erhalten. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die sehgeschädigten Kursteilnehmer*innen selbständig alle Schulungsorte und Schulungsräume der Bildungsakademie erreichen können.

Gibt es hierfür keine Kostenübernahme, werden die Mitarbeiter*innen der B.I.S.T. eine Begleitung von den öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Schulungsräumen der Bildungsakademie und zurück organisieren. Die Schulungsräume sind so gewählt, dass sie sich in unmittelbarer Nähe der Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel befinden.

Haltestelle Hannover – Roderbruch 2 Min. Fußweg zur Schule
Wohnangebot Hannover – Kirchrode 5 Min. Fußweg zur Haltestelle Wohnangebot Hannover – Roderbruch 3 Min. Fußweg zur Schule

Das Kursangebot beginnt mit einer ersten praktischen räumlichen Orientierung in den Kursräumen der B.I.S.T. (Schulungsräume, WC, Kaffeeautomat, Küchenbereich, Freigelände).

Weiterhin erhalten die Kursteilnehmer*innen fest zugewiesene Arbeitsplätze in einem für sie hergerichteten Schulungsraum, so dass ihnen eine Orientierung in den Schulungsräumen der B.I.S.T. erleichtert wird.

Einstufung der Kursteilnehmer*innen

Zunächst muss das Sprachniveau der sehgeschädigten Migranten*innen ermittelt werden. Hierbei wird ein normierter Einstufungstest so adaptiert, dass die Anwendung sehgeschädigtengerecht erfolgen kann.

Nach Feststellung des Sprachstatus wird ermittelt, welche speziellen Hilfsmittel die Kursteilnehmer*innen brauchen und ob hochgradig sehbehinderte und blinde Kursteilnehmer*innen die Brailleschrift lesen und schreiben können.

(Ergänzend kann die B.I.S.T. mit Hilfe von Dolmetschern*innen (Arabisch, Kurdisch, Türkisch, Farsi, Dari, Russisch, Englisch) eine weitere Erhebung des Sprachniveaus und der Hilfsmittelversorgung in der Herkunftssprache der sehgeschädigten Migranten*innen durchführen.

Wir gehen davon aus, dass zunächst eine Alphabetisierung und ein weiterer Sprachkurs für die sehgeschädigten Kursteilnehmer*innen angeboten werden muss.

Als nächster Schritt muss die Versorgung mit entsprechenden Hilfsmitteln erfolgen.

Für die Teilnehmer*innen einer Alphabetisierung erfolgt zunächst eine Versorgung mit Punktschriftmaschinen und vergrößernden Sehhilfen (Lesegeräte) sowie den dazugehörigen Materialien.

Für die Teilnehmer*innen eines Sprachkurses erfolgt eine Ausstattung mit Computern und Braillezeilen mit entsprechender Software sowie vergrößernden Sehhilfen (Lesegeräte) und weiteren Arbeitsmitteln.

Spezielle Kurse für blinde und sehgeschädigte Menschen

Nachdem das Sprachniveau und die Art der Sehschädigung ermittelt wurden, erfolgt eine technische Einführung in die Bedienung der Punktschriftmaschinen und der Lesegeräte.
Hierbei können Dolmetscher*innen unterstützen.
Anschließend erfolgt die Vermittlung von Buchstaben mit den dazu gehörigen Übungen.
Die reinen Punktschriftleser*innen üben die Tastaturkombinationen mit Hilfe der Punktschriftmaschinen und die entsprechenden Leseübungen.
Die Schwarzschriftleser*innen üben zunächst graphomotorische Elemente mit den dazu gehörigen Schreib- und Leseaufgaben.
Günstig wäre es, wenn man eine Gruppe mit Punktschriftlesern*innen und eine Gruppe mit Schwarzschriftlesern*innen zusammenstellen könnte. Ist dies, aufgrund der Teilnehmerzahlen und Sprachniveaus nicht möglich, muss parallel gearbeitet werden.
Nach und nach werden die Buchstaben des lateinischen Alphabetes erarbeitet und gefestigt.
Im Bereich der Punktschriftleser*innen wird zunächst die Vollstschrift vermittelt und im Verlauf des Deutschkurses wird auf die Vollschrift umgestellt.
Auf diese Weise werden die Kursteilnehmer*innen sowohl an den Lese- und Schreibprozess als auch an die deutsche Sprache herangeführt.
Je nach Leistungsvermögen der Kursteilnehmer*innen, wird im Verlauf des Sprachkurses die Nutzung elektronischer Hilfsmittel (Computer, Braillezeile, Software u.a.) eingeführt.
Erweiternd erhalten die sehgeschädigten Migranten*innen eine Einführung im Bereich der Typhlographie.
Dadurch werden von der B.I.S.T. die Grundlagen vermittelt, um nahtlos weiterführenden Sprachkurse oder andere Bildungsmaßnahmen zu besuchen.
Ergänzend sollen gegen Ende des Kurses Einheiten im Bereich der Orientierung und Mobilität (O&M) sowie im Bereich der Lebenspraktischen Fertigkeiten (LPF) angeboten werden.
Der Sprachkurs kann mit einem Sprachtest abgeschlossen werden.
Dies entspricht den Anforderungen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachprüfungen.

Sehgeschädigte Sprachkursteilnehmer*innen mit Schulerfahrung

Die blinden Kursteilnehmer*innen erhalten ein Tastaturtraining und eine Softwareschulung und auch die sehbehinderten Kursteilnehmer*innen erhalten Schulungen, um die vergrößernden Sehhilfen adäquat nutzen zu können.

Erweiternd erhalten die sehgeschädigten Migranten*innen eine Einführung im Bereich der Typhlographie.

Der parallel laufende Sprachkurs in der Niveaustufe A1/A2/B1 ist in 7 Themenfelder gegliedert, die die sprachliche Kompetenz systematisch aufbauen.

Die Themenfelder gliedern sich in:

  1. Sich und andere vorstellen können
  2. Auskunft über die Familie geben können
  3. Alltagssituationen sprachlich bewältigen können (am Beispiel des Einkaufens)
  4. Den persönlichen Lebensbereich beschreiben können (meine Wohnung, meine Stadt)
  5. Den persönlichen Tagesablauf beschreiben können (mein Tag, mein Beruf)
  6. Freizeitaktivitäten
  7. Kinder und Schule

Analog werden die Niveaustufen A2 und B1 erarbeitet.

Der Kurs erfolgt nach dem

Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Kursteilnehmer*innen ein Zertifikat.

Der Kurs umfasst 900 UE.

Durch das erfolgreiche Ablegen der beiden Prüfungen (DTZ und Leben in Deutschland) erwerben die Teilnehmer die Grundlage, um in Deutschland eingebürgert zu werden.

Weitergehende Angebote der B.I.S.T. für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen

Ergänzend zur Ablage der Prüfungen bietet die B.I.S.T. ihren Kursteilnehmern*innen in Kooperation mit ihren Partnern und anderen Behörden (BVN, BA, Jobcentern u.a.) eine Berufsberatung an.

Die B.I.S.T. kann Praktika für ihre Kursteilnehmer*innen organisieren oder direkt an Betriebe vermitteln.

Weiterhin bietet die Bildungsakademie eine berufsbezogene Sprachförderung an, in der die spezielle Fachterminologie und Lexik der entsprechenden Berufsfelder vermittelt wird. Hierdurch erhalten die Kursteilnehmer*innen ein sehr hohes Maß an Voraussetzungen, um eine Berufsausbildung erfolgreich zu durchlaufen oder eine Berufstätigkeit aufzunehmen.

Alle Kursangebote der Bildungsakademie für Integration und soziale Teilhabe können von Menschen mit Handicap auch in einem inklusiven Kontext genutzt werden.

Auch bei einer gemeinsamen Sprachförderung von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Menschen mit Migrationshintergrund, können die Kursteilnehmer*innen mit Handicap alle Unterstützungsangebote der B.I.S.T. in Anspruch nehmen.

In erster Linie richtet sich das Kursangebot der B.I.S.T. an Migrantinnen und Migranten mit und ohne Seheinschränkungen.